Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Dienstleistung der Parkplatz-Vermietung

Der Dienstleister Hafenpark GmbH, Amerikaring 40, 27568 Bremerhaven, bietet unter dem Na­men Hafenpark die Möglichkeit, an den Standorten Columbuskaje 1, 27568 Bremerhaven (direkt am Kreuzfahrt-Terminal) sowie am Grauwallring 32, 27580 Bremerhaven sicher und günstig PKW ab­zustellen. Je nach Standort können sowohl Hallen- als auch Außenstellplätze in An­spruch genom­men werden.

Die Geschäftszeiten von Hafenpark sind aktuell ganzjährig Mo–Fr, sowie an allen An- und Ab­fahrtstagen von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie bei An- und Abreisen am Samstag, Sonntag oder Feierta­gen von 9 Uhr bis 16 Uhr. Ein Anspruch des Mieters auf Einhaltung bestimmter Geschäftszeiten besteht nicht. Änderungen der Geschäftszeiten werden per Aushang bekannt gegeben.

 

1.1. Parkplatztypen

Freifläche Valet

Die Kunden können ihr Fahrzeug direkt am Kreuzfahrt-Terminal parken und Hafenpark fährt das Fahrzeug dann um auf eine firmeneigene Freifläche. Hier­für ist die Schlüsselübergabe vom Kunden an Hafenpark-Mitarbeitende erfor­derlich. In diesem Fall erfolgt die Ab- und Rückgabe des Fahrzeugs am Kreuz­fahrt-Terminal.

Halle Valet

Die Kunden  können ihr Fahrzeug direkt am Kreuzfahrt-Terminal parken und Hafen­park fährt das Fahrzeug dann um in eine firmeneigene Halle. Hierfür ist die Schlüsselübergabe vom Kunden an Hafenpark-Mitarbeitende erforder­lich. In diesem Fall erfolgt die Ab- und Rückgabe des Fahrzeugs am Kreuzfahrt-Ter­minal.

Freifläche Shuttle

Die Kunden können ihr Fahrzeug nach Einweisung durch unsere Mitarbei­tenden auf einer Freifläche von Hafenpark ab­stellen und werden dann mit dem Shuttle-Bus zum Kreuzfahrt-Terminal gefah­ren (Fahrtzeit ca. 20 min.). Hierfür ist keine Schlüsselübergabe nötig.

Halle Shuttle

Die Kunden können ihr Fahrzeug nach Einweisung durch unsere Mitarbei­tenden auf einer Freifläche von Hafenpark ab­stellen. Hafenpark-Mitarbeiten­de fahren das Fahrzeug anschließend um in eine firmeneigene Halle. Hierfür ist die Schlüsselübergabe vom Kunden an Hafen­park-Mitarbeitende erforder­lich.

Die Benutzung der KFZ-Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist untersagt, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ausgeschlossen.

 

1.2. Sicherheit

Die Freiflächen sind umzäunt und vor unbefugtem Zutritt geschützt. Zudem werden die Freiflä­chen von Überwachungskameras überwacht. Die Hallen für das wettergeschützte Parken sind verschlos­sen und vor unbefugtem Zutritt gesichert. Die ausgehändigten Fahrzeugschlüssel wer­den räumlich getrennt von den Fahrzeugen sicher aufbewahrt.

Auf dem Betriebsgrundstück sind das Einstellen von defekten Kraftfahrzeugen, die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonsti­ge Belästigungen durch vermeidbare Geräusche und das Ausführen von Arbeiten am Kraft­fahrzeug untersagt. Das Lagern von Waffen jeglicher Art (auch Messer mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge) im Fahrzeug ist nicht gestattet.

 

1.3. Parkanweisungen und Hausrecht

Auf dem Betriebsgrundstück mit Ein- und Ausfahrten gelten neben der StVO die ausgehängten Ver­haltensanweisungen. Die Anordnungen der Mitarbeitenden sind zu befolgen; dies gilt insbe­sondere auch für die Verkehrszeichen, Ampeln und Schrankenanlagen. Die Mitarbeitenden ver­treten das Hausrecht der Hafenpark GmbH.

Hafenpark kann vom Kunden verlangen, dass die berechtigten Kraftfahrzeuge in geeigneter Wei­se, bspw. durch Hinterlegen von Buchungsbelegen hinter die Windschutzscheibe, kenntlich ge­macht werden. Hafenpark ist es gestattet, die über die vereinbarte Mietdauer hinaus stehenden KFZ durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Miete freizuge­ben.

Hafenpark kann auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgrund­stück entfernen lassen, wenn:

  • •  der Mietvertrag beendet ist und das Fahrzeug nicht abgeholt wurde,
  • •  ein eingestelltes Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt,
  • •  die behördliche Zulassung für ein eingestelltes Fahrzeug fehlt oder während der Dauer des Vertrages das Fahrzeug durch die Behörden stillgelegt wird oder
  • •  das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.

 

2. An- und Abreise

Der Kunde hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die ausgehängten Verhaltensanweisungen zu beachten.

 

2.1. Anreise

Hafenpark übernimmt das Fahrzeug auf seinem Betriebsgrundstück nach vorheriger Einweisung des Kunden in alle weiteren Abläufe. Bei der Übergabe des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

Unsere Mitarbeitenden erstellen anschließend Fotos der in einer Halle geparkten Kunden-Fahr­zeuge, um bei etwaigen späteren Schadensmeldungen den Sachstand bildlich dokumentiert bele­gen zu können.

Je nach örtlicher Gegebenheit wird das Fahrzeug durch unsere Mitarbeitenden innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe des Fahrzeugs zu seinem endgültigen Stellplatz gefahren (gilt nicht für den Parkplatztyp Freifläche Shuttle). Der Fahrzeugschlüssel wird während der Einstellzeit bei Hafen­park räumlich getrennt von den Fahrzeugen und zusätzlich gesichert aufbewahrt. Fahrzeuginha­ber, deren Fahrzeug per Handy gesteuert werden kann, müssen zwingend ihren Fahrzeugschlüs­sel mitführen. Diese Vorgehensweise ist von Versicherungsseite zwingend vorgeschrieben und dient in einer mög­lichen Gefahrensituation (z. B. Hochwasser oder Feuer) dazu, dass die Fahr­zeuge aus dem Gefah­renbereich in Sicherheit gebracht werden können.  Auf Grund der örtli­chen Gegebenheiten der Freiflächenplätze und dem damit verbun­denen sehr geringen Risiko von Feuer oder Hochwasser, können wir bei diesem Service auf die Schlüsselübergabe bzw. das Schrift­stück verzichten.

 

2.2. Abreise

Die Herausgabe des PKW garantieren wir am Abreisetag in der Zeit von 8 Uhr bis 11 Uhr. Dar­über hinaus gehende Herausgabezeiten sind nur nach vorheriger Absprache mit unseren Mitar­beitenden während der Geschäftszeiten möglich (Telefon 0471-90082873 oder 01746693519). Sollte der Kunde es versäumen, sein Fahr­zeug am ursprünglich geplanten Abreisetag bis 12 Uhr abzuholen, ist Hafenpark berechtigt, den an­gefallenen Kostenaufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. 

 

3. Gepäckservice

Als weitere Dienstleistung bietet Hafenpark den Transport des Kunden-Gepäcks bei Anreise vom Parkplatz zum Kreuzfahrt-Terminal und bei Abreise vom Kreuzfahrt-Terminal zum Parkplatz an. Hafenpark übernimmt die Gepäckführung nur für Gepäckstü­cke, die vom Kunden an einen Mit­arbeiter übergeben wurden. Das Be- und Entladen von Kunden­fahrzeugen obliegt dem Kunden selbst. Die Kunden sind bei Anreise selbst dafür verantwortlich, ihr vollständiges Gepäck für den Transport zum Kreuzfahrt-Terminal abzugeben. Bei Abreise obliegt es der Eigenverantwortung der Kunden, auf die Annahme ihres zutreffenden und vollständigen Gepäcks zu achten. Hafen­park haftet nicht für vom Kunden vergessene Gepäckstücke und ist auch nicht für deren nach­träglichen Transport zuständig.

 

4. Shuttle-Transfer

Der Shuttle-Transfer der mit dem bei Hafenpark geparkten PKW-Insassen ist in dem Mietpreis des PKW-Stellplatzes Freifläche oder Halle enthalten (bei Parkplatztyp Valet entfällt der Shuttle-Trans­fer). Bei kurzfristig verschobenen Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Kreuzfahrtschiffe (z. B. wetter­bedingt oder bei Schiffsschäden usw.) kann der vollumfängliche Shuttle-Service aus or­ganisatorischen Gründen eingeschränkt werden.

 

5. Unsere Haftung

Hafenpark haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch sein Personal verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden, die von technischen Anlagen herrühren. Etwaige Schadensersatzforderungen, die vom Mieter geltend gemacht werden, hat dieser unverzüglich und noch vor der Ausfahrt im Hafenpark-Büro vor Ort anzuzeigen.

Für sonstige Schäden haftet Hafenpark bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahr­lässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Ver­tragspflicht oder einer Kardinalpflicht (laut Bundesgerichtshof die Pflicht, „deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein­haltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.“) in einer den Vertragszweck gefährden­den Weise zurückzu­führen ist.

Hafenpark haftet nur in den Fällen für Schäden an Reifen, die bspw. durch eingefahrene Nägel ver­ursacht werden, soweit Hafenpark-Mitarbeitenden eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 

6. Haftungsausschluss

Jede weitergehende Haftung, auch für Inhalt und Ladung der Fahrzeuge (z. B. mobile Navigati­onsgeräte, Fahrräder, Inhalte von Dachgepäckträgern usw.), wird vorsorglich ausgeschlossen. Hafen­park übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Die KFZ-Einstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mie­ters. Ein Versicherungsschutz über die durch Hafenpark abgeschlossene Sach- und Perso­nenhaftpflichtversicherung hinaus ist ausgeschlossen. Eine Haftung durch Hafenpark für Schä­den, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Ebenfalls aus­geschlossen ist die Haftung durch Hafenpark für das Nichtantreten einer Kreuz­fahrt, gleich aus wel­chem Grund.

Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen gegenüber Hafenpark oder Dritten verursachten Schäden. Die Halterhaftung bleibt beim Fahrzeugeigentümer. Er ist ver­pflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt im Hafenpark-Büro vor Ort anzu­zeigen.

Für leichte Fahrzeugverschmutzungen durch unmittelbare Umwelteinflüsse wie z. B. durch Re­gen, Staub, Vogelexkremente etc., die sich durch normale Arbeitsabläufe ergeben, ist eine Haf­tung durch Hafenpark ausgeschlossen.

Für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden auf dem Be­triebsgelände ist eine Haftung durch Hafenpark ausgeschlossen. Eine Haftung durch Hafen­park für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt, ist ausgeschlos­sen. Für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe u. Ä.) seiner Mitar­beiter entstehen, ist eine Haftung durch Hafenpark ausge­schlossen.

Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist Hafenpark vom Schadenersatz ebenso befreit wie bei höherer Gewalt, sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und ele­mentare Naturkräfte.

 

7. E-Autos/Hybrid-Autos

Kunden mit E-Autos und Hybrid-Autos sind verpflichtet, diesen Umstand wahrheitsgemäß bei der Buchung anzugeben. Aufgrund des erhöhten Lithium-Akku bedingten Feuer-Risikos werden elek­trische Fahrzeuge gesondert abgestellt, um das Risiko zu minimieren.

 

8. Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat folgende Möglichkeiten den PKW-Stellplatz zu bezahlen:

  • •  per PayPal (während des Buchungsprozesses im Online-Formular)
  • •  per Kreditkarte
  • •  per Überweisung (Sie erhalten ca. 4 Wochen vor ihrer Anreise eine Rechnung sowie wei­tere Informationen)
  • •  per EC-Karte (während des Buchungsprozesses im Online-Formular)
  • •  in bar (am Anreisetag vor Ort und nur bei kurzfristigen Buchungen von unter 5 Tagen)

Die Tarife richten sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die der Homepage www.ihrhafenpark.de zu entnehmen sind.

 

9. Stornierungen

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Reservierung bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei zu stor­nieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung. Storniert der Kunde nach Ablauf der Frist, trägt er die Kosten gemäß folgender Stornierungsbedin­gung:

  • •  Bei weniger als 3 Tagen vor Anreise werden 35,00 € Bearbeitungsentgelt berechnet
  • •  Bei Nichterscheinen am Anreisetag 100 % des gebuchten Mietpreises

 

10. Datenschutz

Bei der Buchung eines Parkplatzes über das Online-Buchungsformular der Seite www.buchung.ihrhafenpark.de erhebt Hafenpark folgende Daten: Anrede, Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Handynummer, KFZ-Kennzeichen, Marke und Modell des KFZ, ob es sich um ein E-Auto handelt, die Anzahl der anreisenden Personen, die Reisedaten und die Zahlungsweise. Im Falle einer Zahlung per PayPal, per Kreditkarte oder EC-Karte wird digital bedingt die jewei­lige Zahlungstransaktion in der Buchung gespeichert. Weitere technisch bedingte Informationen, die beim Besuch der Website www.ihrhafenpark.de gespeichert werden (z. B. Cookies) entneh­men Sie bitte dem dortigen Impressum.

Fotos der in einer Halle geparkten KFZ und Videoaufnahmen der Sicherheitskameras auf dem Parkgelände werden 2 Wochen nach Abreise gelöscht, sofern kein Schadensfall gemeldet wurde. Nach abschließender Bearbeitung eines etwaigen Schadensfalls werden auch diesbezügliche Fo­tos und Videoaufnahmen gelöscht.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Die Hafenpark GmbH behält sich vor, ggf. vereinzelt Informationen über ihr eigenes Angebot an die in der Buchung eingegebenen E-Mail-Adressen zu versenden.

 

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bremerhaven.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht (mehr) den rechtlichen Bestimmungen entsprechen, so gelten die übrigen Bestimmungen fort.

 

Bremerhaven, 22.01.2024

 

Download: AGB_Hafenpark

Daniela Faltenbacher
26.08.2023, Mein Schiff 3
Wir sind voll des LOBES für das Hafenpark Team, die Sekretärin und v.a. Herrn Volker Brannys!!! Vielen Dank, dass ihr unseren Urlaub gerettet habt!!!
Anja
10.07.2023, MeinSchiff 3
Super Organisation, super freundliches und hilfreiches Personal und mit dem Gefühl in den Urlaub gefahren, dass Auto gut aufgehoben ist
Ursula und Bernhard
10.07.2023, Mein Schiff 3
Super Service und Organisation. Sehr freundliches, kompetentes Personal. Absolut reibungsloser Ablauf bei An- und Abreise. Jederzeit wieder. Danke
Harald und Edith Uhl
03.06.2023, Amera
Gibt es noch mehr als 5 Sterne?Das Team vom Hafenpark hätte sie durch die unkomplizierte, spontane Hilfe bei einem medizinischen Notfall verdient.
Ilona & Peter
30.05.2023, Mein Schiff 1
Alles super organisiert - gerne wieder.
Peter Garrels
22.05.2023, Mein Schiff 1
Ich habe mein Portemonnaie mit all meinen Papieren im Auto liegen lassen. Die vom Parkplatz haben mich hin und wieder zum Schiff gebracht ohne Kosten
Birgit Wilk
16.05.2023, Mein Schiff 3
Guter Service, reibungsloser Transport zum und vom Schiff. Das Beste aber: KEIN vollgeschissenes Auto (Möwen). Immer wieder gerne
Wahlen
02.05.2023, MeinSchiff1
Sehr freundliche und Hilfsbereite Mitarbeiter, Für unsere nächsten Fahrten werden wir wieder den Service buchen. Vielen Dank !!
Sylvia
19.03.2023, Mein Schiff 3
Wir waren begeistert von der Freundlichkeit, Kompetenz und Hilfsbereitschaft. Dankeschön.
Claudia Fuhl
19.02.2023, Mein Schiff 3
Bei An- und Abreise tolle Organisation und sehr freundliche Mitarbeiter ! Gerne wieder !
Rüdiger Gardlowsky
19.02.2023, Mein Schiff3
An- und Abreise verliefen optimal. Der Hafenpark ist sehr gut durchorganisiert, das Team freundlich und kompetent. Ich kann den Hafenpark empfehlen.
Marina Bab
19.02.2023, Mein Schiff 3
Ein großes Dankeschön an das Team. Solch einen Service erlebt man selten. Ich kann den Hafenpark nur weiter empfehlen.
Burkhard Wenger
11.12.2022, Mein Schiff 3
Optimal durchorganisiert und schon bei der Ankunft sehr gut und freundlich abgewickelt. Auch bei der Abreise alles optimal.
Ulrike Wenig
27.11.2022, Mein Schiff 3
Vielen Dank, wir können Sie nur empfehlen-
Detlef Krüger
20.10.2022, AMERA
Valet Parking, sehr zu empfehlen, freundliches Personal, Abgabe und Abholung völlig stressfrei und ohne sinnfreie Formalitäten!
Steffi Nehls
21.08.2022, Amera
Super Service. Hervorheben möchten wir Ivona. Eine Perle mit Geduld und Freundlichkeit am rechten Platz. Auch schon bei der Buchung sehr hilfsbereit.
linda
20.08.2022, TUI Mein Schiff 3
eine super gute Betreuung von der Abgabe, den Transfer und die Rückgabe des Autos. Alle waren sehr freundlich und hilfsbereit
Carola Kossatz
14.08.2022, Mein Schiff 4
Alles lief ruhig und nett ab. Die Überführung nach Kiel wurde pünktlich durchgeführt. Hilfe beim Beladen. Jederzeit wieder.
Sandra
08.08.2022, MS 3
Wir sind sehr zufrieden, es hat alles bestens geklappt. Alle Mitarbeiter sind freundlich und hilfsbereit. Sehr zu empfehlen.
Vetter
08.08.2022, Mein Schiff 3
Eine perfekte Abwiklung durch äußerst freundliches Personal. Danke
Anton Altmann
08.08.2022, Mein Schiff 3
Ich habe Ihren Service zum1. mal wahrgenommen und es hat alles super geklappt. Deshalb habe ich Ihrem Service 5 Sterne gegeben.
Helmar Breuer
24.07.2022, ARTANIA
Alles bestens und problemlos. Besonders freundliches Personal (Mitarbeiterinnen).
Gurski
24.07.2022, Artania
Toller Service, vielen Dank! Höflich, kompetent, professionell. Gerne wieder.
Kohrt
17.07.2022, Mein Schiff 3
Hat alles super geklappt. War nur überrascht, dass bei der Schlüsselrückgabe kein Ausweis gezeigt werden musste.